Alles über die EWIV

Zur Realisierung eines einheitlichen Marktes und zur Stärkung der Einheit des europäischen Wirtschafsraums wurde in den achtziger Jahren eine Rechtsform für grenzüberschreitend tätige Firmen gesucht. Hieraus entstand im Jahre 1985 die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), welche seit 1989 auch in Deutschland ansässig sein kann. Die Rechtsform der EWIV erlaubt es Personen, Gesellschaften und anderen juristische Personen über die eigenen Landesgrenzen hinweg unter gleichen rechtlichen Voraussetzungen zusammenzuarbeiten.

Seit der Einführung dieser Rechtsform wurden über 2000 EWIV in Europa gegründet. Hiervon entfielen ca. 320 Gründungen allein auf Deutschland, womit Deutschland in Europa den zweiten Platz belegt. In den vergangenen 5 Jahren war Deutschland sogar führend in der Anzahl der neugegründeten EWIV im europäischen Vergleich (Durchschnittlich knapp 20 EWIV-Neugründungen pro Jahr). Da dieser Rechtsform eine EU-Verordnung als Grundlage dient und eine Veränderung eine einstimmige Willenserklärung aller EU-Staaten erfordert, besteht diese bereits seit einem viertel Jahrhundert unverändert.

Dies bedeutet für Sie absolute Planungssicherheit bei der Erstellung langfristiger Konzepte.